Ihre Fragen (bitte anklicken):
1. Mein Angehöriger soll (plötzlich) aus dem Krankenhaus entlassen werden,
- kann aber nicht mehr allein nach Hause,
- soll aber später noch in eine REHA-Einrichtung,
- wir brauchen aber noch Zeit, um die Wohnung anzupassen.
2. Mein Angehöriger benötigt nach seinem Krankenhausaufenthalt zu Hause noch
3. Ich pflege meinen dementen Angehörigen zu Hause, benötige aber dringend ein oder mehrmals wöchentlich ein paar „Freistunden” für mich.
4. Ich pflege meinen Angehörigen zuhause,
- muss jetzt aber selbst ins Krankenhaus,
- möchte in den Urlaub oder zu einer Kur fahren,
- habe jede Woche einen festen Termin außer Hauses.
5. Mein Angehöriger hat schon eine Pflegestufe, aber der Aufwand für seine Pflege wird immer größer.
6. Der Gesundheitszustand/der geistige Zustand meines Angehörigen hat sich dermaßen verschlechtert, dass er aus meiner Sicht auf ambulante – oder gar stationäre – Pflege bzw. Betreuung angewiesen ist. Was muss ich tun?
7. Mein Angehöriger wird zurzeit von einem ambulanten Pflegedienst gepflegt, sein Gesundheitszustand/sein geistiger Zustand lässt aber rapide nach. Aus meiner Sicht ist eine stationäre Pflege bzw. Betreuung notwendig. Was muss ich tun?
8. Ich benötige für meinen von mir zu pflegenden Angehörigen Hilfsmittel (Inkontinenzmaterial, Rollstuhl, Badewannenlift o. Ä.). Bezahlt das die Pflegekasse?
9. Mein Angehöriger braucht zurzeit noch keine körperliche Pflege, kann aber nicht mehr selbst einkaufen, putzen oder die Wäsche versorgen.
Unsere Antworten:
1. Mein Angehöriger soll (plötzlich) aus dem Krankenhaus entlassen werden,
- kann aber nicht mehr allein nach Hause,
- soll aber später noch in eine REHA-Einrichtung,
- wir brauchen aber noch Zeit, um die Wohnung anzupassen.
Hier kann die Inanspruchnahme der sogenannten Kurzzeitpflege hilfreich sein. Ist noch keine Pflegestufe vorhanden, wenden Sie sich an die Krankenkasse des Patienten.
=> Leistung des Beratungs- und Service-Zentrums: Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Suche nach einem solchen Kurzzeitpflegeplatz.
2. Mein Angehöriger benötigt nach seinem Krankenhausaufenthalt zu Hause noch
- Spritzen,
- Verbandwechsel,
- Stützstrümpfe,
- weitere Behandlungen.
Wenden Sie sich als Erstes an Ihren Hausarzt. Dieser stellt Ihnen ein Rezept für die entsprechend zu übernehmenden Tätigkeiten aus.
=> Leistung des Beratungs- und Service-Zentrums: Wir beraten Sie umfassend und vermitteln auf Ihren Wunsch hin unseren Ambulanten Pflegedienst, der die entsprechenden Leitungen ausführt.
3. Ich pflege meinen dementen Angehörigen zu Hause, benötige aber dringend ein oder mehrmals wöchentlich ein paar „Freistunden” für mich.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihren Angehörigen zweimal wöchentlich in unserem “CAFE Lebenswege” von 9 bis 13 Uhr in einer Gruppe speziell für Menschen mit Demenz von Fachkräften betreuen zu lassen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer stundenweisen Betreuung Ihres Angehörigen in seinem Haushalt. Auch für diese Angebote ist die Kostenübernahme durch die Pflegekasse möglich.
=> Leistung des Beratungs- und Service-Zentrums: Wir beraten Sie ausführlich und erledigen die mit dem Besuch unseres “CAFE Lebenswege” zusammenhängenden Formalitäten bzw. vermitteln Sie auf Ihren Wunsch an unseren Ambulanten Pflegedienst, der die entsprechende Betreuung Ihres Angehörigen in seinem Zuhause durchführt.
4. Ich pflege meinen Angehörigen zuhause,
- muss jetzt aber selbst ins Krankenhaus,
- möchte in den Urlaub oder zu einer Kur fahren,
- habe jede Woche einen festen Termin außer Hauses.
In diesem Falle sollten Sie sich an Ihre Pflegekasse wenden. Es steht Ihnen nämlich im Rahmen der sogenannten Verhinderungspflege ein Kurzaufenthalt Ihres Angehörigen in einer stationären Seniorendienste oder die Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst zu.
=> Leistung des Beratungs- und Service-Zentrums: Wir beraten Sie gerne und bieten Ihnen entsprechende Pflegeplätze und ambulante Hilfeleistungen.
5. Mein Angehöriger hat schon eine Pflegestufe, aber der Aufwand für seine Pflege wird immer größer.
Stellen Sie einen Höherstufungsantrag bei Ihrer Pflegekasse. Dies kann zunächst formlos geschehen. In den meisten Fällen erhalten Sie von der Pflegekasse daraufhin ein Formular (ein sogenanntes Pflegetagebuch), in dem Sie gebeten werden, alle pflegerischen Verrichtungen zu dokumentieren.
=> Leistung des Beratungszentrums “Lebenswege”: Wir sind Ihnen bei der Antragsstellung auf eine Höherstufung sowie bei der Erklärung des Pflegetagebuches gerne behilflich.
aber der zusätzliche Aufwand, der durch seine Demenz bedingt ist, wird hierbei nicht berücksichtigt.
In vielen Fällen können Sie bei der Pflegekasse zusätzliche Pflegeleistungen von bis zu 200 Euro monatlich erhalten, die Sie für eine zusätzliche Betreuung verwenden können.
=> Leistung des Beratungs- und Service-Zentrums: Hierzu beraten wir Sie gerne.
6. Der Gesundheitszustand/der geistige Zustand meines Angehörigen hat sich dermaßen verschlechtert, dass er aus meiner Sicht auf ambulante – oder gar stationäre – Pflege bzw. Betreuung angewiesen ist. Was muss ich tun?
In beiden Fällen müssen Sie zunächst bei Ihrer zuständigen Pflegekasse, die Sie über Ihre Krankenkasse erreichen, einen Antrag auf eine Pflegestufe stellen. Daraufhin wird Sie ein Gutachter aufsuchen, um die Frage zu klären, ob Ihrem Angehörigen eine Pflegestufe zusteht. Sie erhalten sodann einen schriftlichen Bescheid. Wenn eine Pflegestufe anerkannt wurde, können sie damit ambulante Pflegeleistungen oder die Aufnahme in eine stationäre Pflegeeinrichtung beantragen. Zu Letzterem siehe auch Frage Nr. 7.
=> Leistung des Beratungs- und Service-Zentrums: Sollten Sie hierzu Erläuterungen benötigen oder wollen Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen, stehen wir Ihnen mit unserem fachlichen Rat jederzeit gerne zur Verfügung.
7. Mein Angehöriger wird zurzeit von einem ambulanten Pflegedienst gepflegt, sein Gesundheitszustand/sein geistiger Zustand lässt aber rapide nach. Aus meiner Sicht ist eine stationäre Pflege bzw. Betreuung notwendig. Was muss ich tun?
Sie benötigen zunächst einmal eine Heimnotwendigkeitsbescheinigung, die Ihnen Ihre Pflegekasse ausstellt.
=> Leistung des Beratungs- und Service-Zentrums: Wir sind Ihnen bei der anschließenden Suche nach einem entsprechenden Heimplatz gerne behilflich.
8. Ich benötige für meinen von mir zu pflegenden Angehörigen Hilfsmittel (Inkontinenzmaterial, Rollstuhl, Badewannenlift o. Ä.). Bezahlt das die Pflegekasse?
In der Regel ja. Besorgen Sie eine ärztliche Verordnung für das jeweilige Hilfsmittel und reichen Sie es Ihrer Pflegekasse ein.
=> Leistung des Beratungs- und Service-Zentrums: Sollten Sie von der Pflegekasse einen abschlägigen Bescheid erhalten, stehen wir Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.
9. Mein Angehöriger braucht zurzeit noch keine körperliche Pflege, kann aber nicht mehr selbst einkaufen, putzen oder die Wäsche versorgen.
Auch hierbei können Sie die Miterbeiter des Ambulanten Pflegedienstes unterstützen. Wir gehen für Sie einkaufen, kümmern uns um Ihre Wäsche sowie die Wohnungs- oder Hausreinigung. Gerne stellen wir Ihnen auch stundenweise Gesellschafter zur Verfügung. Ist eine Pflegestufe vorhanden, übernimmt Ihre Pflegekasse hierfür die Kosten.
=> Leistung des Beratungs- und Service-Zentrums: Wir beraten Sie umfassend und vermitteln auf Ihren Wunsch hin unseren Ambulanten Pflegedienst, der die entsprechenden Leitungen ausführt.










